Vortrag “Kirche der Reformation”

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Exposé zum Vortrag

Zuerst wird die Vorgeschichte kurz aufgezeigt, als sich Luthers Reformation, die 1517 begann, wie ein politischer Sprengsatz mit Langzeitwirkung auswirkte. Das einst zutiefst Religiöse wurde rasch politisch ausgenutzt. Ursprünglich übte Martin Luther öffentliche Kritik mit seinen 95 Thesen an den bestehenden Verhältnisse der Papstkirche. Die Heilige Schrift (Bibel) wurde nicht mehr als alleinige Grundlage des Glaubens angesehen. Hätten damals nicht evangelisch gesinnte Landesherrn in diesen Glaubenskonflikt eingegriffen, wären die reformatorischen Ideen gewaltsam sowohl von der Institution Kirche als auch vom Kaiser beseitigt worden. Jedoch einige weltliche Herrscher nahmen sich aus machtpolitischen Interessen der Reformation an und führten sogar Glaubenskriege. Auf Schlachtfeldern wurde zwar die Reformation gerettet, aber eine Kirchenspaltung (Schisma) trat ein. Sowohl eine katholische als auch eine evangelische Kirche entstanden. In den evangelischen Kirchen setzten sich die Landesherren als Art Notbischof ein, um auf sie zukünftig Einfluss zu nehmen. So entstand ein landesherrliches Kirchenregiment. Die evangelischen Kirchen erhielten bestimmte staatliche Zuwendungen und auch Privilegien, die vertraglich festgehalten wurden. Diese Symbiose von Staat und Kirche endete nach dem 1. Weltkrieg.

Im Mittelpunkt des Vortrages stehen dann die DDR-Staatsleistungen. Die Regierung hielt an den alten juristischen Vereinbarungen fest – aber nicht im vollen Umfang. Die Landeskirchen nahmen diese Gelder und Vergünstigen des atheistischen Staates ohne Hinterfragungen an, ob dafür überhaupt biblische Grundlagen bestehen. Die regelmäßigen Zahlungen gehörten mit zum guten Staat-Kirche-Verhältnis. Dieser Status quo sollte erhalten bleiben und so wurde sogar von einer „Kirche im Sozialismus“ gesprochen. Das Sprichwort schien zuzutreffen: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!“

Jedoch staatlicherseits wurden diese Gelder politisch benutzt, um eine infamen Kirchenpolitik zu betreiben. Zwar wurde stets für die Öffentlichkeit behauptet, dass nach der Verfassung volle Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert sind und die ungestörte Religionsausübung unter dem Schutz der Republik steht. Aber für die SED-Machthaber gehörte Kirche zu einer überholten Gesellschaftsordnung und musste konspirativ bekämpft werden. Somit wurden die finanziellen Zuwendungen planmäßig und systematisch auch dafür eingesetzt, der Kirche zu schaden, sie zu unterwandern, zu zersetzen und den Menschen den Glauben auszutreiben (z.B. Jugendweihe). Dafür wurden im gesamten DDR-Machtapparat extra Kirchenabteilungen mit geschulten Personal eingerichtet, die die Vorgaben der SED umsetzen mussten.

Jedoch in den 1980er Jahren begannen immer mehr Bürger öffentlich Kritik an den real existierenden DDR-Verhältnissen und Menschenrechtsverletzungen zu üben. Sie konnten sich größtenteils unter dem Dach der evangelischen Kirche in Basisgruppen versammeln und gemeinsame Aktionen planen. Sie wollten die DDR verbessern, menschlicher machen und reformieren. Somit entwickelte sich innerhalb der staatlich unterstützten Kirche ein politischer Sprengsatz. Immer mehr Menschen beriefen sich auf biblische Aussagen – wie z.B. Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. 1989 gingen von diesen Basisgruppen wesentliche Impulse der Friedlichen Revolution aus. Wie durch ein Wunder wurden biblische Werte politisch umgesetzt und gewaltfrei ist das DDR-Regime beendet worden.

Einmal wird der Vortrag unterschiedliche Facetten der DDR-Staatsleistungen und auch peinliche Auswüchse dokumentieren. Andermal wird aufgezeigt, wie sowohl Staat als auch Kirche gegen Kritiker, die bestehende Missstände verändern wollten, vorgingen.

Dr. Edmund Käbisch

Kooperation: „Verband politisch Verfolgter des Kommunismus e.V.“ (VPVDK)

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zum

PowerPoint-Vortrag
zu den
DDR-Staatsleistungen an die evangelische Kirche

 von Pfarrer Dr. Edmund Käbisch

am Dienstag, den 19. Mai 2015 um 17 Uhr
in der Hochschulbibliothek Zwickau, der Eintritt frei!

Die Teilnahme können sich Studierende auf ihrem
Nachweisbogen zum Studium generale eintragen lassen.

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